Ihr unabhängiger Versicherungsmakler
Wenn es um Immobilien geht...
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- Hausverwaltungen
- Wohnungsunternehmen
Immer wieder ein präsentes Thema in Deutschlands Medien...
Ärger am Bau ist keine Seltenheit!
Werden Mängel zu spät entdeckt entstehen weitere Kosten, die vorab nicht einkalkuliert worden sind – oftmals sehen sich die beauftragen Firmen im Recht. Aussagen wie „Normal hält das“, „Das wird schon noch! Das muss sich erst noch setzen“ oder „ Das darf gar nicht dicht sein – das muss atmen können“ sind keine Seltenheit. Gut, wenn mit unserer Bauherren-Rechtsschutz die Kosten für Anwälte, Gerichte, Sachverständige, etc. abgedeckt sind.
Unsere Bauherren-Rechtschutz
Wer oder Was ist versichert?
Versicherte Objekte
Der Schutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst bewohnt oder vermietet) in Deutschland:
- Eigentumswohnung
- Einfamilienhaus, inkl. Einliegerwohnung
- Mehrfamilienhaus mit bis zu vier Wohneinheiten
- Ferienwohnung bzw. -haus
Versicherte Personen
- Versicherungsnehmer als Bauherr oder Käufer
Was wird gezahlt?
Die Bauherren-Rechtsschutz übernimmt im Fall eines Rechtsstreits – mit Ausnahme der vereinbarten Selbstbeteiligung – die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme für:
- Anwälte
- Gerichte
- Sachverständige
- Zeugen
- Reisekosten
- Mediation (auf Wunsch)
- Wenn erforderlich, auch die Kosten der Gegenseite.
Vertragsbedingungen
- Versicherter Zeitraum: fünf Jahre
- Versicherungssumme: 100.000 € je Rechtsschutzfall
- keine Wartezeit
- Selbstbeteiligung: wahlweise 250€¹/400€ oder 850€*/1000€
- Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Rechtsschutzfall mit einer Beratung erledigt ist
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